Sie möchten Ihre Wohnung / Ihr Haus vermieten?

Wir auch!

 

Sie möchten Ihre Immobile vermieten? Baumann Immobilien ist auch in diesem Fall Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wir finden für Sie einen solventen Mieter unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und Wünsche (z.B. Nichtraucher, Haustiere o.ä.).

 

Haben Sie die gravierenden rechtlichen Veränderungen des letzten Jahres in Bezug auf Vermietung von privatem Wohnraum zur Kenntnis genommen?

z.B. die neuen Regelungen hinsichtlich der Provisionspflicht?

 

Der Gesetzgeber hatte als Wahlgeschenk die gesetzliche Entlastung der Mieter von der Maklerprovision versprochen und deshalb das Mietrechtsnovellierungsgesetz zum 21.4.2015 verabschiedet. In diesem Werk, das zum 1.6.2015 in Kraft trat, wurde geregelt, dass die Maklerprovision bei Vermietung von privatem Wohneigentum ab sofort grundsätzlich vom Auftraggeber - also vom Besteller - zu übernehmen sei. Es gilt somit das Bestellerprinzip. Theroretisch kann auch jetzt immer noch der Mieter provisionspflichtig sein, sofern er - als Besteller - dem Makler einen Suchauftrag erteilt und der Makler daraufhin das gewünschte Objekt für ihn sucht und findet. Einschränkend ist, dass der Makler die gewünschte Suchimmobilie zuvor nicht in seinem Bestand haben darf. Sie sehen, dies ist eher ein theoretisches Konstrukt.

 

Um dem Gedanken vorzubeugen, der Vermieter könne vorab die Maklerprovision auf seine Kaltmiete bei der Neuvermietung umschlagen, wurde die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass bei Anschlussvermietung einer Bestandsimmobilie die Kaltmiete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsüblichen Vergleichsmieten sind durch einen Mietspiegel definiert.

Für den Karlsruher Mietspiegel gilt, dass in diesem noch keine konkreten Zahlen für die ortsüblichen Vergleichsmieten genannt sind, sondern großzügige Spannen in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnraums definiert wurden.

Hier dürfte es im Falle einer "Neuvermietung" immer wichtiger werden, die künftige Miete mit einem erfahrenen Makler abzustimmen.

Was kostet Sie eine erfolgreiche Vermietung?

Mit der Einführung des Bestellerprinzips wurde es auch erforderlich die bislang angewandten pauschalen Provisionsregelungen zu überdenken.

 

Wir werden Ihnen gerne ein individuelles Preisangebot unterbreiten, nachdem wir uns ein genaueres Bild von Ihrer Immobilie gemacht haben.

 

Kontaktieren Sie uns

Führen Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch und loten Sie mit uns die Möglichkeiten einer Mietpreisanpassung im Zuge der Anschlussvermietung aus.

 

Wir suchen für Sie einen solventen Mieter, führen einen entsprechenden Bonitätscheck durch und sorgen für die Erstellung des Mietvertrages.

 

Auch bei einer Vermietung begleiten wir Sie, bis die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß abgeschlossen ist. 

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Oder rufen Sie uns an: +49 0151 404 66 091+49 0151 404 66 091

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